Der Aufsatz untersucht die begriffliche Schnittmenge zwischen Verhältnismäßigkeit, Abwägung und Rationabilitas mit dem Ziel, die Originalität des kanonischen Erbes im zeitgenössischen Rechtsdiskurs hervorzuheben. Vor dem Hintergrund der wichtigsten Beiträge zu den Konzepten der Verhältnismäßigkeit und der Abwägung, die im Bereich der Rechtsphilosophie der Theorie von Robert Alexy zugeschrieben werden, wird in der Studie das Kriterium der „angemessenen Vorkehrung“ im Kontext der religiösen Symbolik und des Vorsorgeprinzips in der aktuellen ökologischen Regulierung exemplifiziert. Diese Bereiche werden als privilegierte Felder untersucht, um die potenziellen Auswirkungen der in der kanonischen Tradition verwurzelten rationabilitas auf vergleichender Ebene zu bewerten. Dabei wird eine methodische Perspektive eingenommen, die darauf abzielt, die internationale Rationalität des Rechtsdiskurses wiederherzustellen, insbesondere bei der Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der Abwägung der grundlegenden Menschenrechte.

Verhältnismäßigkeit und Abwägung in der kanonischen Ordnung. Der Schnittpunkt der rationabilitas

Chiara Minelli
In corso di stampa

Abstract

Der Aufsatz untersucht die begriffliche Schnittmenge zwischen Verhältnismäßigkeit, Abwägung und Rationabilitas mit dem Ziel, die Originalität des kanonischen Erbes im zeitgenössischen Rechtsdiskurs hervorzuheben. Vor dem Hintergrund der wichtigsten Beiträge zu den Konzepten der Verhältnismäßigkeit und der Abwägung, die im Bereich der Rechtsphilosophie der Theorie von Robert Alexy zugeschrieben werden, wird in der Studie das Kriterium der „angemessenen Vorkehrung“ im Kontext der religiösen Symbolik und des Vorsorgeprinzips in der aktuellen ökologischen Regulierung exemplifiziert. Diese Bereiche werden als privilegierte Felder untersucht, um die potenziellen Auswirkungen der in der kanonischen Tradition verwurzelten rationabilitas auf vergleichender Ebene zu bewerten. Dabei wird eine methodische Perspektive eingenommen, die darauf abzielt, die internationale Rationalität des Rechtsdiskurses wiederherzustellen, insbesondere bei der Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der Abwägung der grundlegenden Menschenrechte.
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